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Kinderrechte im Grundgesetz

21. 01. 2021

Deutscher Familienverband e.V. | Seelingstraße 58 | 14059 Berlin |


Vorsitzender SPD-Bundestagsfraktion
Dr. Rolf Mützenich, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Berlin, den 19. Januar 2021
Betreff: Kinderrechte im Grundgesetz / Erstverantwortung


Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich,
der Deutsche Familienverband e.V. (DFV) teilt das Anliegen der Koalition, die Rechte und
das Wohl von Kindern umfassend zu schützen und Familien zu stärken.
Als mitgliederstärkster Familienverband der Bundesrepublik haben wir uns mit großem
Interesse – aber auch mit einem wachsamen Auge – in Gesprächen mit dem
Bundesfamilienministerium, Abgeordneten und in Expertenrunden an der
Kinderrechtediskussion der letzten Jahre beteiligt.
Eine Arbeitsgemeinschaft der CDU, CSU und SPD hat nun einen Formulierungsvorschlag
erarbeitet, der ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllen soll: Die Einführung der
Kinderrechte ins Grundgesetz.
Innenminister Seehofer und Justizministerin Lambrecht haben erstmals in der
Kinderrechtediskussion einen entscheidenden Grundsatz festgeschrieben: Die
Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt. Dieser Satz ist für die gesellschaftliche
Akzeptanz der Kinderrechte besonders wichtig! Bei jeder Grundgesetzänderung muss
sichergestellt sein, dass die fein austarierte Balance aus elterlicher Erstverantwortung und
Wächteramt des Staates nicht gefährdet wird.
Durch die nun gefundene Formulierung bleibt bei der Förderung von Kinderrechten
gesichert, dass das verfassungsgemäße natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst
ihnen obliegende Pflicht zur Erziehung und Pflege ihrer Kinder gewahrt bleibt. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht in mehrfachen Entscheidungen immer wieder
klargestellt. Die verfassungsrechtliche Balance zwischen Kindern, Eltern und öffentlicher
Hand würde durch den aktuellen Formulierungsvorschlag nicht gestört, sondern zu
Gunsten der Kinder sogar präzisiert werden. Jedes Kind könne sich unter dem Schutz und
der Hilfe der Eltern zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln.
Nach Einschätzung des DFV bietet der von der CDU/CSU/SPD-Arbeitsgruppe
vorgeschlagene Formulierungsentwurf zugleich Orientierung für den Kinderschutz und
schafft gleichzeitig Klarheit in der rechtlichen Interpretation der Verfassung durch
Jugendämter, Gerichte und weiteren Institutionen.
Die Formulierung hebt gleichzeitig die Pflicht des Staates hervor, Eltern in ihrem Pflegeund
Erziehungsauftrag zu unterstützen und mit ihnen zu kooperieren.
Der DFV weist ausdrücklich darauf hin, dass gemäß dem Subsidiaritätsprinzip bei der
Unterstützung der Eltern durch den Staat stets die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund
stehen muss. Das heißt: Eltern sind gehalten, die Rechte ihrer Kinder zu fördern und das
Kindeswohl zu beachten. Der Staat ist wiederum verpflichtet, ihnen die dafür geeigneten
selbsthilfebefähigenden Angebote zu unterbreiten.
Sehr geehrter Herr Dr. Mützenich,
ich wünsche der Regierungskoalition bei der Umsetzung der Grundgesetzänderung viel
Erfolg! Die Arbeitsgruppe hat einen guten und klugen Formulierungsvorschlag für die
Kinderrechte gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Zeh

 

Kontakt

Deutscher Familienverband
Landesverband Brandenburg eV.

 

Wirtschaftsweg 70

15344 Strausberg

 

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Fax: 03341/3060979

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